Home

Akademiephilosophie

Qualitätsmanagement

Unsere Leistungskompetenz

Ihr Leistungspotenzial

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen

Geprüfte Immobilienfachwirte

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte

Geprüfte Berufspädagogen

Geprüfte Betriebswirte

Blockwochen

Tagesseminare

Dozentenliste

Förderungen

Termine und Anmeldung

Info-Mappe anfordern

Kontakt und Impressum

 

Förderungen

In ganz Deutschland werden – zwecks Einsparung öffentlicher Gelder – Förderungen durch Einführung von Altersgrenzen, Einkommens- und Vermögensanrechnungen sowie weiteren Einschränkungen begrenzt oder gar ganz gestrichen.

In ganz Deutschland?

Nein, gewitzte Personen in Deutschland beziehen nach wie vor interessante Förderungen! Es gibt noch altersunabhängige und einkommens- sowie vermögensanrechnungsfreie Förderungen für Aufstiegswillige:

 

Aufstiegsförderung: Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG

Alle unsere IHK-Prüfungs-Vorbereitungslehrgänge sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderungsfähig. Ihrem persönlichen Förderungsanspruch kann bei unseren berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen allein entgegenstehen, dass Sie – im Verhältnis zu dem angestrebten IHK-Fortbildungsabschluss – bereits über eine gleich- oder höherwertige berufliche Qualifikation verfügen.

Der Maßnahmebeitrag, also die tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wird nach dem AFBG wie folgt gefördert:

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von

derzeit:                         40 Prozent zzgl. 40 Prozent Nachlass von der Darlehenssumme bei bestandener                                     Abschlussprüfung, somit sind 64 Prozent staatlicher Zuschuss möglich.

Der Rechtsanspruch auf den restlichen Maßnahmebeitrag wird durch die Vergabe eines günstig verzinsten Bankdarlehens über die Kreditanstalt für Wiederaufbau – Förderbank (KfW) erfüllt. Die Vorzüge bei Inanspruchnahme dieses Darlehens sind nicht zu unterschätzen: mehrjährige Zins- und Tilgungsfreiheit; Zinssatz weit unter dem marktüblichen Zinssatz; vorzeitige Rückzahlung ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich; bei Existenzgründung Erlass von 71 % bis 66 % des Restdarlehens; bei niedrigem Einkommen, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit von wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden Stundung mit gegebenenfalls vollständigem Erlass des Restdarlehens.


Die notwendigen – nachgewiesenen – Kinderbetreuungskosten während der Teilnahme u. a. an unseren Lehrgängen werden für Alleinerziehende mit Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres mit

derzeit:                         bis zu 130 EURO

je Kind und je Monat als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.

Weitere Infos gibt es – außer bei uns – telefonisch und im Internet beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter 0800-6223634 sowie www.aufstiegs-bafoeg.de.

 

Aufstiegsförderung: Bildungsurlaub nach dem BiUrlG

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Berliner Beschäftigten unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst Beschäftigte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Verbeamtete gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin. Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Für Kleinbetriebe gelten einschränkende Sonderregelungen. Weitere Infos? Fragen Sie uns! Oder informieren Sie sich über die Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen.