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Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen

- nach neuer Verordnung -

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Bereiten Sie sich gemeinsam mit uns auf Führungsaufgaben vor in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Rehabilitations- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen.

Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen sollen in ihrem Unternehmen oder bei selbstständiger Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle ausüben. Qualitätsmanagementmaßnahmen sollen zielgerichtet durchgeführt und Auszubildende, Mitarbeiter und Teams geleitet und motiviert werden. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sollen erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung betrieblicher Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Wer die Qualifikation zum/zur Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen erworben und Interesse an der Ausbildung anderer hat, kann anschließend die Ausbilder-Prüfung ablegen. Der schriftliche Prüfungsteil ist dann nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes ergangenen Ausbilder-Eignungsverordnung erlassen.